Wirtschaftsplan
Liegt ab dem ersten vollen Wirtschaftsjahr bis zum 30. November vor.
(Website wbhv.de, öffnet in neuem Tab) Julia Hartmann und Louis Becker betreuen Ihre Gemeinschaft aus unserem Büro in Stuttgart. Wir übernehmen die Verwaltung, von der Hausgeldabrechnung bis zur Abwicklung eines Wasserschadens mit der Versicherung. Anders als bei der Württembergischen Hausverwaltung ist nur die Eigentümerversammlung: online und am Vormittag.
Julia Hartmann und Louis Becker kommen von der Württembergischen Hausverwaltung und betreuen bei wbhv.online die Gemeinschaften, die vielen Verwaltungen zu klein sind. Die beiden leiten Ihre Versammlung und koordinieren die Maßnahmen an Ihrem Objekt.
Als eigenständiges Unternehmen der WBHV-Familie arbeiten wir mit Buchhaltung, Fachwissen im WEG-Recht, Handwerkernetzwerk und Rahmenverträgen der Württembergischen Hausverwaltung.
Ersteinschätzung anfragen
Julia Hartmann und Louis Becker arbeiten im Team der Württembergischen Hausverwaltung. Dasselbe Team betreut auch Ihre Gemeinschaft.
Ihre Gemeinschaft bestellt uns als Verwalter. Wir setzen um, was die Versammlung beschließt, holen Angebote ein, beauftragen Handwerker und führen die Bücher. Für die Pflichten aus dem Gesetz steht in unserem Verwaltervertrag, bis wann und wie.
Liegt ab dem ersten vollen Wirtschaftsjahr bis zum 30. November vor.
Bis zum 31. Mai, sobald Versorger und Messdienst abgerechnet haben. Die Belege hat der Beirat vier Wochen vorher.
Geht einmal im Jahr an jeden Eigentümer, ohne Nachfrage.
Wir schlagen die Höhe begründet vor und nennen die anstehenden Maßnahmen. Genauer wird der Vorschlag mit einer Bestandsaufnahme, die Sie auf Wunsch beauftragen.
Führen wir laufend. Der Beirat kann jederzeit hineinsehen.
Prüfkalender für Ihr Objekt, bei der Übernahme angelegt. Die Termine überwachen wir.
Außerdem im Vertrag: Ab 15.000 Euro Auftragswert holen wir mindestens drei Angebote ein, soweit es mehrere geeignete Anbieter gibt. Bei Gefahr im Verzug beauftragen wir sofort und berichten danach.
Die Abwicklung mit der Versicherung ist in der Grundgebühr enthalten. Reparaturen bezahlt Ihre Gemeinschaft. Führt ein Unternehmen der WBHV-Gruppe den Auftrag aus, rechnet es zu marktüblichen Konditionen direkt mit Ihrer Gemeinschaft ab.
Das kann ein Eigentümer sein, der Hausmeister, ein Mieter oder sonst jemand im Haus. Diese Person öffnet Handwerkern und dem Messdienst die Tür. Den Termin vereinbaren wir und sagen ihr Bescheid. Fällt ihr etwas auf, meldet sie sich bei uns.
Entscheiden, beauftragen oder bezahlen muss sie nichts. Aufträge und Zahlungen wickeln wir ab, mit der Versicherung sprechen wir. Kommt ein Handwerker nicht, haken wir nach.
Notfall: Schreiben Sie an notfall@wbhv.online. Darauf reagieren wir auch am Wochenende. Bei akuter Gefahr für Menschen rufen Sie zuerst Feuerwehr oder Polizei unter 112 beziehungsweise 110.
Sie schildern uns Ihre Gemeinschaft und bekommen unsere schriftliche Einschätzung. Passt es, folgen der ausführliche Fragebogen und unser Angebot.
Wir bereiten die Beschlussvorschläge vor und sind auf Wunsch dabei.
Wir fordern die Unterlagen schriftlich an und übernehmen zuerst Konten, laufende Verträge und die letzte Abrechnung. Auf Wunsch geht zu Beginn ein Fachmann durch Ihr Objekt, dokumentiert den Zustand mit Fotos und nimmt die technischen Einrichtungen auf.
Wir führen die Bücher, halten die Fristen aus dem Vertrag und leiten einmal im Jahr Ihre Eigentümerversammlung, online und am Vormittag.
Julia Hartmann oder Louis Becker leitet Ihre Versammlung per Video. Am Vormittag ist unser Team vollständig im Büro, Rückfragen klären wir deshalb gleich im Termin.
Der Vormittag ist im Markt der Termin ohne Zuschlag. 37,6 Prozent der Verwaltungen rechnen einen Versammlungsbeginn ab einer bestimmten Uhrzeit gesondert ab, am häufigsten ab 18 Uhr und im Mittel mit 93 Euro je Stunde (14. VDIV-Branchenbarometer 2026).
Die rein virtuelle Versammlung beschließt Ihre Gemeinschaft vor dem Start. Wir bereiten die Beschlüsse vor, die Einzelheiten stehen in der FAQ.
Die Grundgebühr deckt ab, was in der Liste „Dauerhaft enthalten“ steht. Was darüber hinausgeht, vereinbaren wir vorher.
Was der Markt ansetzt: Für Objekte bis 10 Wohneinheiten weist der VDIV für 2025 einen mittleren Regelsatz von 35,84 Euro je Einheit und Monat aus, bei 11 bis 29 Wohneinheiten sind es 29,89 Euro. Bei neu vergebenen Mandaten lagen kleine Objekte zuletzt deutlich darüber: 43,92 Euro je Einheit und Monat für Objekte bis 10 Wohneinheiten.
Viele kleine Gemeinschaften zahlen heute um 24 Euro. Das ist der Verbandssatz für Objekte mit 50 bis 99 Wohnungen, ein kleines Objekt zum Preis eines großen. Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung und Erhaltungsplanung fallen aber einmal an, ob sie sich auf zwölf oder auf hundert Wohnungen verteilen. Für die Arbeit, die ein kleines Haus wirklich braucht, ist bei diesem Satz kein Geld eingeplant.
Rechenbeispiel, kein Angebot
Alle Beträge netto, die Sätze je Einheit und Monat. Der Rechenwert liegt in der oberen Hälfte der Spanne. Dafür bekommen Sie die Rahmenverträge und das Netzwerk der Württembergischen Hausverwaltung, fünf schriftliche Zusagen im Vertrag und die Versammlung am Vormittag ohne Zuschlag. Je größer Ihre Gemeinschaft, desto niedriger der Satz je Einheit. Ihr Angebot erstellen wir je Gemeinschaft.
Dazu kommt: Über die Rahmenverträge der Württembergischen Hausverwaltung erhält Ihre Gemeinschaft bei Versicherungen und Handwerksleistungen Konditionen, die eine einzelne kleine Gemeinschaft allein nicht bekommt.
Quelle der Marktzahlen: 14. VDIV-Branchenbarometer 2026, Regelsätze im Bestand 2025 und bei Neumandaten, netto.
Die Verwaltung machen wir.
Was sie kostet, steht im Angebot.
Die rein virtuelle Versammlung beschließt Ihre Gemeinschaft vor dem Start: drei Viertel der abgegebenen Stimmen für die virtuelle Versammlung (§ 23 Abs. 1a WEG) und den einstimmigen Verzicht auf die Präsenzversammlung, die das Gesetz bis einschließlich 2028 sonst einmal im Jahr verlangt (§ 48 Abs. 6 WEG). Beide Beschlüsse bereiten wir vor.
Die konkrete Grundgebühr hängt von Größe und Bedarf Ihrer Gemeinschaft ab. Ersteinschätzung anfragen, unverbindlich und transparent.
Eigentümergemeinschaften bis etwa 30 Einheiten im Großraum Stuttgart. Größere Gemeinschaften betreut die Württembergische Hausverwaltung.
43,4 Prozent der Verwaltungen nehmen neue Mandate erst ab einer Mindestgröße an, im Mittel ab 15,4 Wohneinheiten (14. VDIV-Branchenbarometer 2026). Für eine kleine Gemeinschaft ist die Suche damit von vornherein eng. Bei uns ist sie der Regelfall.
Ersteinschätzung anfragenLeistungen, Team, Buchhaltung, Fachwissen, Handwerkernetzwerk und Rahmenverträge sind identisch. Anders ist nur die Eigentümerversammlung.
| Merkmal | Bis etwa 30 Einheiten wbhv.online | Ab etwa 30 Einheiten Württembergische Hausverwaltung |
|---|---|---|
| Team und Fachwissen im WEG-Recht | Dasselbe Team | Dasselbe Team |
| Buchhaltung und Abrechnung | Dieselbe Buchhaltung | Dieselbe Buchhaltung |
| Schäden und Versicherung | Abwicklung durch die Verwaltung | Abwicklung durch die Verwaltung |
| Handwerkernetzwerk | Dasselbe Netzwerk | Dasselbe Netzwerk |
| Rahmenverträge | Dieselben Konditionen | Dieselben Konditionen |
| EigentümerversammlungUnterschied | Online, am Vormittag, nach Beschluss Ihrer Gemeinschaft | In Präsenz |
Ab etwa 30 Einheiten betreut Sie die Württembergische Hausverwaltung.
Julia Hartmann und Louis Becker. Die beiden betreuen Ihre Gemeinschaft persönlich, leiten Ihre Versammlung und koordinieren die Maßnahmen an Ihrem Objekt. Ihre Nachrichten lesen und beantworten die beiden selbst. Auf Anfragen aus Ihrer Gemeinschaft antworten wir innerhalb von zwei Werktagen. Dauert es länger, kommt in dieser Frist eine Zwischennachricht.
Wir übernehmen die Verwaltung: Buchhaltung, Abrechnung, Wirtschaftsplan, Angebote, Handwerker, Schäden mit der Versicherung und die Prüffristen. Ihre Gemeinschaft beschließt in der Versammlung, wir setzen die Beschlüsse um. Im Haus brauchen wir nur eine Person mit Schlüssel, zum Beispiel einen Eigentümer, den Hausmeister oder einen Mieter. Diese Person öffnet Handwerkern und dem Messdienst die Tür, den Termin vereinbaren wir. Vor größeren Maßnahmen geht sie durch das Haus, auf Wunsch übernimmt das gegen Aufpreis ein Architekturbüro. Entscheiden, beauftragen oder bezahlen muss sie nichts.
Schreiben Sie an notfall@wbhv.online. Darauf reagieren wir auch am Wochenende. Bei akuter Gefahr für Menschen rufen Sie zuerst Feuerwehr oder Polizei unter 112 beziehungsweise 110.
Weil der Aufwand je Wohnung mit der Größe der Gemeinschaft sinkt. Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung und Erhaltungsplanung fallen bei zwölf Wohnungen genauso an wie bei hundert. Das schlägt auf die Annahmepraxis durch: Unter den Verwaltungen, die Anfragen ablehnen, ist ein zu kleines Objekt mit 56,0 Prozent der häufigste Absagegrund. 43,4 Prozent aller Verwaltungen nehmen neue Mandate außerdem erst ab einer Mindestgröße an. Die Zahlen stammen aus dem 14. VDIV-Branchenbarometer 2026. Genau diese Gemeinschaften verwalten wir.
Julia Hartmann oder Louis Becker leitet sie per Video, am Vormittag. Beides beschließt Ihre Gemeinschaft vor dem Start: die virtuelle Versammlung mit drei Viertel der abgegebenen Stimmen (§ 23 Abs. 1a WEG) und den Verzicht auf die Präsenzversammlung, die das Gesetz bis einschließlich 2028 sonst einmal im Jahr verlangt und die nur einstimmig entfallen kann (§ 48 Abs. 6 WEG). Beide Beschlüsse bereiten wir vor. Kommt der einstimmige Verzicht nicht zustande, können wir Ihre Gemeinschaft nicht übernehmen. Für die Teilnahme genügt ein Computer oder ein Tablet.
Das klären wir vor dem Beschluss, nicht danach. Wer nur zuhören und abstimmen will, wählt sich per Telefon ein. Vertreten lassen kann man sich wie bisher per Vollmacht, soweit Ihre Gemeinschaftsordnung das zulässt. Vor der ersten Versammlung gehen wir die Technik mit jedem in Ruhe durch, der das möchte. Bleibt trotzdem jemand außen vor, raten wir Ihnen von einem Wechsel zu uns ab.
Die Unterlagen gehören Ihrer Gemeinschaft, nicht dem Verwalter. Wir fordern sie nach der Bestellung schriftlich an und sagen Ihnen, was noch fehlt. Zuerst übernehmen wir Konten, laufende Verträge und die letzte Abrechnung, damit Zahlungen und Buchhaltung ohne Lücke weiterlaufen.
Eine feste Grundgebühr deckt ab, was in der Liste „Dauerhaft enthalten“ steht, darunter die jährliche Eigentümerversammlung. Was darüber hinausgeht, vereinbaren wir vorher, der Preis steht im Angebot. Auf Wunsch kommt zu Beginn eine Bestandsaufnahme des Objekts hinzu, mit Fotodokumentation und Aufnahme der technischen Einrichtungen. Ein Rechenbeispiel steht oben unter Preise, Ihr Angebot erstellen wir je Gemeinschaft.
Für jede Gemeinschaft führen wir ein eigenes Konto, getrennt von unserem Vermögen. Die wbhv.online GmbH verfügt über die Erlaubnis zur Wohnimmobilienverwaltung nach § 34c GewO und eine Berufshaftpflichtversicherung, die Nachweise legen wir Ihnen auf Anfrage vor.
Im Großraum Stuttgart, wie die Württembergische Hausverwaltung. Unser Büro ist in Stuttgart, Renzwiesen 6. Im Süden ist die Verwaltersuche zusätzlich angespannt: Von den Verwaltungen, die hier Anfragen ablehnen, führen 63,3 Prozent zu knappe Personalkapazität als Grund an, im Bundesdurchschnitt sind es 52,3 Prozent (14. VDIV-Branchenbarometer 2026). Wie viele Gemeinschaften wir aufnehmen, hängt bei uns an unserer Kapazität und nicht an ihrer Größe.
Erzählen Sie uns kurz von Ihrer Gemeinschaft: Anzahl der Wohnungen, Baujahr und was Sie sich von der Verwaltung wünschen. Sie erhalten eine schriftliche Einschätzung, kostenfrei und unverbindlich. Wir melden uns innerhalb von zwei Werktagen. Ihre Nachricht liest Julia Hartmann oder Louis Becker selbst und antwortet Ihnen mit Namen. Passt es, folgen der ausführliche Fragebogen und Ihr Angebot.
Wenn Sie die letzte Hausgeldabrechnung als PDF vorliegen haben, senden Sie sie gern an info@wbhv.online, dann wird die Einschätzung genauer. Sie möchten den Vorschlag in Ihrer Gemeinschaft vorstellen? Schreiben Sie uns, wir schicken Ihnen unsere Unterlage als PDF.